- Ankara Hacı Bayram Veli Üniversitesi Hukuk Fakültesi Dergisi
- Vol: 24 Issue: 4
- GEMEINSAMES SORGERECHT
GEMEINSAMES SORGERECHT
Authors : Yasemin Durak
Pages : 101-118
Doi:10.34246/ahbvuhfd.813019
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Publication Date : 2020-10-20
Article Type : Research
Abstract :Das gemeinsame Sorgerecht ist die gemeinsame Ausübung der bestehenden Rechte und Pflichten durch Mutter und Vater in Bezug auf die persönlichen oder finanziellen Rechte des Kindes, das nach einer Scheidung oder außerhalb der Ehe geboren wurde. Auf diese Wei-se wird das Sorgerecht von Mutter und Vater so ausgeübt, als ob die Scheidung nicht stattge-funden hätte. Das gemeinsame Sorgerecht ist eine im Ausland weit verbreitet angewendete Institution. Obwohl das Sorgerecht ein gemeinsam ausgeübtes Recht ist, bleibt das Kind, das noch nicht mündig ist, bei seiner Mutter oder seinem Vater. Da die geschiedenen Ehepartner es zusammen ausüben, erhält der Aufbau einer persönlichen Beziehung zum Kind auch eine andere Dimension. Die Entscheidungen der Gerichte sind immer noch auf den Zeitraum nach der Scheidung gerichtet. Ein gemeinsames Sorgerecht ist jedoch erst dann möglich, nachdem durch eine zukünftige gesetzliche Regelung ein Abstammungsverhältnis zwischen dem unehe-lichen Kind und dem Vater hergestellt worden ist. So werden uneheliche Kinder die gleichen Rechte wie in der Ehe geborene Kinder bekommen. Darüber hinaus kann in einer solchen Si-tuation in Betracht kommen, dass die Eltern gleiche Rechte und Pflichten in Bezug auf die Kinder habenKeywords : Sorgerecht, , gemeinsames Sorgerecht, , Wohl des Kindes, bester Nutzen, zwingende Regelung.