- Annales de la Faculté Droit d’Istanbul
- Sayı: 74
- Einberufung Der Hauptversammlung Und Die Vollversammlung Nach Deutschem Recht
Einberufung Der Hauptversammlung Und Die Vollversammlung Nach Deutschem Recht
Authors : Aydin Alber Yüce
Pages : 183-227
Doi:10.26650/annales.2024.74.0009
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Publication Date : 2024-05-30
Article Type : Research
Abstract :Die Einberufung einer Hauptversammlung beseitigt die Benachteiligung der Aktionäre bei der Ausübung ihrer Rechte. Denn auf diese Weise erfahren die Aktionäre sowohl, wann die Hauptversammlung stattfinden wird, als auch, ob sie an der Hauptversammlung teilnehmen oder nicht, da sie im Voraus über die auf der Hauptversammlung zu behandelnden Themen informiert werden. In den meisten Fällen ist es nicht erforderlich, dass die Aktionäre an der betreffenden Hauptversammlung teilnehmen, weil sie an den dort zu erörternden Themen nicht interessiert sind. Um diese Entscheidung treffen zu können, muss die Hauptversammlung jedoch einberufen und die Tagesordnung bekannt gegeben werden. In einigen Fällen müssen diese Verfahrensregeln für die Einberufung der Hauptversammlung nicht angewendet werden. Der Verzicht auf die vorgenannten Anforderungen ist insbesondere dann relevant, wenn alle Aktionäre gemeinsam anwesend sind; in diesem Fall wird eine “Vollversammlung” abgehalten. Wenn nämlich alle Aktionäre anwesend sind und keiner der Aktionäre dem Verfahren zur Vollversammlung widerspricht, können die erschienenen Aktionäre in der Vollversammlung Beschlüsse fassen, solange die Tatsache, dass alle Aktionäre anwesend sind, gewahrt bleibt.Keywords : Stock corporation, shareholder, general meeting, convocation, plenary meeting