- Türk-Alman Üniversitesi Hukuk Fakültesi Dergisi
- Cilt: 6 Sayı: 1
- Drei Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuch –Eine vergleichende Analyse–
Drei Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuch –Eine vergleichende Analyse–
Authors : Berçin Kuzu
Pages : 224-257
Doi:10.59933/tauhfd.1503863
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Publication Date : 2024-06-24
Article Type : Research
Abstract :Im Unterschied zum Kreuz1 handele es sich laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beim Kopftuch nicht um ein genuin religiöses Symbol, sondern es erhalte diese Funktion erst in Verbindung mit einer Person, die es aus religiösen Gründen trage. Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gewährleistet somit die Freiheit, einen Glauben oder eine Weltanschauung zu bilden, zu haben, zu äußern und entsprechend zu handeln, bedeutet dies, das Grundgesetz schützt jedes glaubens- oder weltanschaulich-motivierte Denken, Reden oder Handeln. Der Schutzbereich der grundrechtlichen Gewährleistung und die aus ihr ableitbaren Rechte und Freiheiten werden durch das Grundgesetz bestimmt. Welche Überzeugungen und Handlungen des Einzelnen und welche Ziele und Tätigkeiten von Gemeinschaften den Schutz der garantierten Religionsfreiheit genießen, ist Gegenstand des Verfassungsrechts. Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf daher bei der Beurteilung, was im Einzelfall unter Religionsausübung und Weltanschauung zu verstehen ist, das eigene Verständnis der betroffenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nicht außer Acht gelassen werden.Keywords : Din özgürlüğü, Alman Anayasa Mahkemesi, Anayasa şikâyeti, devletin tarafsızlığı, başörtüsü, temel hakların sınırlandırılması