- Marmara Üniversitesi Hukuk Fakültesi Araştırmaları Dergisi
- Vol: 17 Issue: 1-2
- Der straftatbestand der folter (§§ 94, 95 des Türkischen stgb)
Der straftatbestand der folter (§§ 94, 95 des Türkischen stgb)
Authors : Mehmet Emin Artuk
Pages : 3-48
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Publication Date : 2011-02-01
Article Type : Other
Abstract :Die Folter ist im dritten Abschnitt des zweiten Teiles im zweiten Buch des türkischen StGB bei den Straftatbeständen gegen Personen unter der Überschrift "Folter und Quälerei” in den §§ 94 und 95 geregelt. In der türkischen Verfassung ist in Art. 17 Abs. 3 festgehalten, daß "niemand gefoltert und gequält werden darf; niemand darf mit einer Strafe belegt werden, die nicht mit der Würde des Menschen vereinbar ist”. Der Foltertatbestand ist eine Auswirkung dieser verfassungsrechtlichen Norm1 und wird in der Lehre generell als "Foltertatbestand” bezeichnet2 .Keywords : straftatbestand, der, folter