Money laundering in Turkish penal law
Authors : Selman Dursun
Pages : 97-111
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Publication Date : 2017-10-18
Article Type : Research
Abstract :Die klassischen und effektivsten Wege bei der Kriminalitätsbekämpfung sind die Beschlagnahme der aus einer Straftat erlangten Vermögenswerte und die Umsetzung der Einziehung als Sanktion am Ende des Verfahrens. Meist werden jedoch, die aus Delikten erlangten Werte von Tätern versteckt, verdeckt oder umgewandelt. Noch wichtiger ist, dass durch die Übertragung an einen Dritten bzw. am Wirtschaftssystem ihre Verbindung zum eigentlichen Delikt unterbrochen wird. Auf diese Weise werden Spuren verwischt und demzufolge die Beschlagnahme und die Einziehung behindert. Der Straftatbestand "Geldwäsche” (die Wäsche der aus Delikten stammenden Vermögenswerten, Art. 282 tStGB) soll die Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen Dritten und Tätern zu diesem Zweck verhindern. Im Rahmen dieser Arbeit werden zuerst die betreffenden internationalen Regelungen dargelegt. Demnach wird eine kurze Einführung in die historische Entwicklung der Regelungen zur Geldwäsche im türkischen Recht vorgenommen. Folglich werden die administrativen präventiven Maßnahmen und die Ordnungswidrigkeiten gegen die Geldwäsche präsentiert und schließlich die Straftaten zur Vorbeugung von der Geldwäsche behandeltKeywords : Schwarzgeld‐Wäsche, Wäsche der aus Delikten stammendem Vermögenswerte, Kauf oder Annahme des Deliktsgegenstandes, Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten, Konvention des Europarats über Geldwäsch