IN DEN URKUNDEN VON BOĞAZKÖY VERWENDETE LÚUBARU
Authors : Aygül Süel
Pages : 0-0
Doi:10.1501/andl_0000000186
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Publication Date : 1976-01-01
Article Type : Research
Abstract :Für das Wort UBÂRU wird die Bedeutung "Fremdling, Metöke” von J.Friedrich in seinem Hethitischen Wörterbuch angegeben1. F. Delitzsch, nahm es als "Biirger, Mitbürger?” an2. C.Bezold, nahm es als "Biirger” an3. M.David İst mit B.Landsberger im Wort "Gast, Fremdling” in der selben Meinung4. E. von Schuler versteht unter Lt UB.Î-RU in den hethitischen Texten einen "Staatlich geschiitzten öder vom Hofe Protegierten Fremdling”5. F.R. Kraus gah dafür die Bedeutung "Schutzbefohlener, Schutzgenosse” in dem er die Meinung von S.Stamm6 vertritt7. C.Kühne, Privilegierter Auslânder, der Asylrecht genieBt, zur Teilnahme am Kült und zum Erscheinen bei Hofe berechtigt İst,8 W. von Soden versteht unter ^UBÂRU einen "Ortsfremder, Beisasse, Schutzbürger”9. Jedoch Ord. Prof. Dr. Sedat Alp verstehtKeywords : URKUNDEN, LÚUBARU, BOĞAZKÖY